Vermietung/ gegenseitig - Was bedeutet das?
Gegenseitige Vermietung von Wohnobjekten nennt sich Überkreuzvermietung. Ein Beispiel wäre, dass eine Person die eigene Immobilie nicht selbst bewohnt, sondern an eine zweite Person vermietet. Im Gegenzug vermietet diese zweite Person nun ihrerseits die eigene Immobilie an die erste Person. Es werden nur Zahlungen anerkannt, wenn die Immobilie zur Erzielung von Einnahmen bewohnt wird. Demzufolge können keine Werbungskosten geltend gemacht werden, sobald die Immobilie eigen verwendet wird. Durch die Überkreuzvermietung können nun Werbungskosten in Abzug gebracht werden. Jene Wohnobjekte, welche in großer räumlicher Distanz voneinander liegen, eine unterschiedliche Größe besitzen und mehr auf die Bedürfnisse des abhängig Beschäftigtes zugeschnitten sind, können überkreuz vermietet werden.
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