Schuldzinsen - Was bedeutet das?
Steuerzahler, welche Schulden machen um daraus Einnahmen zu erzielen können die dafür berechneten Zinsen als Werbungskosten oder bzw. Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Dies ist etwa der Fall, sobald ein Gewerbetreibender eine neue Maschine über ein Darlehen finanziert. Auch die Anschaffung von Büromöbeln eines jeden Freiberuflers auf Kredit fällt unter diese Regel. Dagegen gehören Schulden für den privat verwendeten PKW oder das bewohnte Eigenheim zu den privaten Kosten. Die Zinsaufwendungen finden deshalb steuerlich keine Berücksichtigung. Sollte ein mit einem Darlehen finanziertes gekauften Gegenstand sowohl privat wie auch gewerblich verwendet werden, so müssen die jeweiligen Anteile bestimmt werden. Die Schuldzinsen für den zur Erzielung von Einnahmen genutzten Teil können dann steuermildernd benutzt werden. Ein Beispiel dafür ist, sobald eine Immobilie teilweise eigenbenutzt und zum Teil vermietet wird. Hier darf der betriebliche Anteil anhand der Nutzungsfläche bestimmt werden.
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