Hausverwaltung - Was bedeutet das?
Eine Hausverwaltung, hierbei kann es sich um eine einzelne Person oder ein Unternehmen handeln, hat vielfältige administrative Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung einer Immobilie zu übernehmen. Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob es sich bei der zu verwaltenden Objektart um eine Mietverwaltung oder eine Wohnungseigentümergemeinschafts-Verwaltung (WEG-Verwaltung) handelt. Die Art der Verwaltung hat Einfluss auf die zugrundeliegenden Gesetze. Das Wohneigentumsgesetz regelt die Zuständigkeit und Aufgabenvielfalt der Hausverwaltung. Eine Mietverwaltung wird einzig durch die geschlossenen Verträge zwischen Hausverwaltung und Objekteigentümer bestimmt. Mischverwaltungen sind möglich, aber rechtlich und organisatorisch zu trennen.
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