Finanzierungskosten - Was bedeutet das?
Als Finanzierungskosten werden alle Zahlungen benannt, die im Zuge einer Kreditbeschaffung anfallen. Sie werden daher auch als Fremdkapitalkosten benannt. Hierzu gehören zum Beispiel Zinsen, Vermittlungsprovisionen, Bearbeitungsgebühren, Finanzierungskosten ">Disagio (Abgeld) und Notarkosten bei Grundbucheintragungen im Falle einer Besicherung durch Hypothek und Grundschuld. Finanzierungskosten sind als Betriebsausgaben oder auch Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 EStG sofort abzugsfähig und mindern den zu versteuernden Gewinn im Jahr der Entstehung, sofern ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Erzielung von Einnahmen besteht. Beispiel: Ein neuer Firmenwagen wird ganz und teilweise über einen Kredit finanziert. Kreditzinsen sind als Finanzierungskosten im jeweiligen Veranlagungszeitraum sofort abzugsfähig. Werden Finanzierungskosten durch den Käufer jedes Wirtschaftsgutes vom Verkäufer übernommen, werden diese wie Finanzierungskosten ">Anschaffungskosten behandelt und sind somit nicht geradewegs abzugsfähig. Beispiel: Zinsen für bereits bestehende Kredite beim Kauf einer Immobilie. Wird hingegen ein Eigenheim zur ausschließlich privaten Nutzung per Darlehen finanziert, wurden die Zinsen nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Hierbei handelt es sich dann um nicht abzugsfähige Zahlungen im Rahmen der privaten Lebensführung.
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