Grundstückumsätze - Was bedeutet das?
Umsätze, welche durch Grundstücke erzielt werden, werden als Grundstücksumsätze benannt. Diese wurden immer von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings besteht eine Option zur Umsatzsteuerpflicht. Sollte diese bei einem Unternehmer greifen, muss auf das Entgelt für das betreffende Grundstück Umsatzsteuer erhoben werden. Dazu muss der Leistungsempfänger das Grundstück allerdings selbst nutzen, um Umsätze zu erzielen, bei denen ein Vorsteuerabzug erhoben wird. Die Bedingungen dazu müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden. Durch die Umsatzsteueroption wird auch der Vorsteuerabzug ermöglicht. Sollte ein Grundstück nur teilweise umsatzsteuerpflichtig vermietet werden, könnte auch nur für diesen Teil die Vorsteuer erhoben werden. Durch eine sachgerechte Schätzung lassen sich die nicht abziehbaren Beträge bestimmen. Jeder Empfänger, der eine steuerpflichtige Werklieferung oder eine andere steuerpflichtige Leistung in Zusammenhang mit einem Grundstück in Anspruch nimmt, muss laut § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG Rechnungen und Zahlungsbelege und auch andere beweiskräftige Unterlagen über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren aufbewahren. Das gilt allerdings nur, im Falle, dass die Leistungen für den Bereich benutzt werden, der nichtunternehmerisch geführt wird. Sollten die Leistungen hingegen für den unternehmerischen Bereich genutzt werden, gelten die Aufbewahrungspflichten gemäß § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG. Bei Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Eine solche Ordnungswidrigkeit darf laut Gesetz mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu 500 Euro geahndet werden.
A - Wie AGB bis Auslandsimmobilie
B - Wie Baubeschreibung bis Buchhypothek
- Baubeschreibung
- Baudenkmäler
- Baugebiete
- Baugrenze
- Bauherr
- Bauherrenmodell
- Baukindergeld
- Baukostenverlust
- Baukostenzuschuss
- Baulinie
- Baumangel
- Baurecht
- Bausparbeiträge
- Bauspardarlehen
- Bausparen
- Bausparförderung
- Bauwich
- Beirat
- Beleihungswert
- Beschluss
- Beschlussfähigkeit
- Beschlusssammlung
- Bestandsverzeichnis
- Betriebskosten
- Buchhypothek
C - Wie Courtage bis Courtage
D - Wie DIN bis Disagio
E - Wie Eigenbedarf bis Ertragswertverfahren
F - Wie FORWARDDARLEHEN bis Förderzeitraum
G - Wie Garage bis Grundstückumsätze
- Garage
- Gebäudeversicherung
- Geldbeschaffungskosten
- Gemeinschaftseigentum
- Gemischt genutztes Grundstück
- Generalunternehmer
- Genossenschaft
- Gesamthypothek
- Gewerbegebiet
- Glasversicherung
- Grund und Boden
- Grundakte
- Grundbuch
- Grundbuchamt
- Grundbuchblatt
- Grunderwerbsteuer
- Grundpfandrecht
- Grundsteuer
- Grundstück
- Grundstücksnebenkosten
- Grundstücksverkäufe
- Grundstücksvermietung
- Grundstückumsätze
H - Wie Hausgeld bis Hypothek
I - Wie Immobilien bis Investitionsstau
J - Wie Jahresabrechnung bis Jahresrohmiete
K - Wie KfW-Darlehen bis Kündigung
L - Wie Lage bis Löschungsvormerkung
M - Wie Mahnverfahren bis Miteigentumsanteil
N - Wie Nachweismakler bis Nutzfläche
P - Wie Pacht bis Pacht
R - Wie Reihenhaus bis Rücktrittsklausel
S - Wie Sachmangel bis Staffelmiete
T - Wie Teileigentum bis Tilgungsstreckung
U - Wie Unbedenklichkeitsbescheinigung bis Untermieter
V - Wie Verbilligte Vermietung bis Vorschriften des WEG
W - Wie Werbungskosten / Vermieter bis Wohnungsbauprämie
Z - Wie Zinsen bis Zwangsvollstreckung
Ö - Wie ÖBVI bis ÖBVI
als Erster erhalten.
Kostenfrei und unverbindlich.
Newsletter anmelden