Sonderumlage - Was bedeutet das?
Eigentümer einer Wohnung in einem Gesamtobjekt sind automatisch Mitglied der Eigentümergemeinschaft. Die Kosten der Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums werden aus dem so genannten Hausgeld bestritten, welches durch die Eigentümergemeinschaft festgelegt wird. Zu diesen Kosten gehören beispielsweise Kosten der Gartenpflege, der Müllabfuhr oder die Instandhaltungsrücklage. Über diese Instandhaltungsrücklage werden kleinere Instandsetzungsmaßnahmen, beispielsweise an Dach oder Fassade, finanziert. Instandhaltungsarbeiten am Sondereigentum, also der Wohnung selbst, gehen zulasten des Eigentümers. Reichen die finanziellen Mittel der Instandhaltungsrücklage nicht aus, hat die Eigentümergemeinschaft die Möglichkeit, zusätzliche Geldmittel über eine Sonderumlage zu organisieren.
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