Vermächtnisnießbrauch - Was bedeutet das?
Nießbrauch definiert sich als das Nutzungsrecht an einer Sache. So kann durch den Eigentümer eines Hauses einer dritten Person Nutzung der Immobilie erlangen. Der dritten Person wird das Recht eingeräumt, welche Immobilie entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich zu nutzen. Dies benannt der Fiskus als Nießbrauch. Bei entgeltlicher Überlassung sind Leistungen und Gegenleistung miteinander abgewogen. Bei einer teilentgeltlichen Nutzung jedoch ist der Wert nur teilweise ausgeglichen. Bei einer kostenlosen Nutzung definiert sich der Nießbrauchwert mit 10 Prozent. Der Erblasser darf bestimmen, dass sein Nachlass einer dritten Person zur Nießung überlassen werden soll. Dies nennt sich Vermächtnisnießbrauch. Bei der Vermietung oder Verpachtung des Gebäudes entstehen dem Nießbraucher Einkünfte, welche steuerpflichtig sind. Jedoch dem Eigentümer keine. Werbungskosten aus Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten können nicht geltend gemacht werden. Nachträgliche Kosten zur Erhaltung des Gebäudes können nur geltend gemacht werden, wenn der Nießbraucher jene Kosten auch tatsächlich zahlt.
A - Wie AGB bis Auslandsimmobilie
B - Wie Baubeschreibung bis Buchhypothek
- Baubeschreibung
- Baudenkmäler
- Baugebiete
- Baugrenze
- Bauherr
- Bauherrenmodell
- Baukindergeld
- Baukostenverlust
- Baukostenzuschuss
- Baulinie
- Baumangel
- Baurecht
- Bausparbeiträge
- Bauspardarlehen
- Bausparen
- Bausparförderung
- Bauwich
- Beirat
- Beleihungswert
- Beschluss
- Beschlussfähigkeit
- Beschlusssammlung
- Bestandsverzeichnis
- Betriebskosten
- Buchhypothek
C - Wie Courtage bis Courtage
D - Wie DIN bis Disagio
E - Wie Eigenbedarf bis Ertragswertverfahren
F - Wie FORWARDDARLEHEN bis Förderzeitraum
G - Wie Garage bis Grundstückumsätze
- Garage
- Gebäudeversicherung
- Geldbeschaffungskosten
- Gemeinschaftseigentum
- Gemischt genutztes Grundstück
- Generalunternehmer
- Genossenschaft
- Gesamthypothek
- Gewerbegebiet
- Glasversicherung
- Grund und Boden
- Grundakte
- Grundbuch
- Grundbuchamt
- Grundbuchblatt
- Grunderwerbsteuer
- Grundpfandrecht
- Grundsteuer
- Grundstück
- Grundstücksnebenkosten
- Grundstücksverkäufe
- Grundstücksvermietung
- Grundstückumsätze
H - Wie Hausgeld bis Hypothek
I - Wie Immobilien bis Investitionsstau
J - Wie Jahresabrechnung bis Jahresrohmiete
K - Wie KfW-Darlehen bis Kündigung
L - Wie Lage bis Löschungsvormerkung
M - Wie Mahnverfahren bis Miteigentumsanteil
N - Wie Nachweismakler bis Nutzfläche
P - Wie Pacht bis Pacht
R - Wie Reihenhaus bis Rücktrittsklausel
S - Wie Sachmangel bis Staffelmiete
T - Wie Teileigentum bis Tilgungsstreckung
U - Wie Unbedenklichkeitsbescheinigung bis Untermieter
V - Wie Verbilligte Vermietung bis Vorschriften des WEG
W - Wie Werbungskosten / Vermieter bis Wohnungsbauprämie
Z - Wie Zinsen bis Zwangsvollstreckung
Ö - Wie ÖBVI bis ÖBVI
als Erster erhalten.
Kostenfrei und unverbindlich.
Newsletter anmelden