Abgeld - Was bedeutet das?
Abgeld, Damnum, Diskont. Spanne zwischen dem Ausgabe- und dem Rückzahlungspreis von Verbindlichkeiten. Die Festlegung eines Abgeldes findet in der Kreditwirtschaft Anwendung bei Festzinsvereinbarungen in Darlehensverträgen. Ein Abgeld bedeutet für den Schuldner (Darlehensnehmer, Emittenten) eine Verteuerung der Verzinsung seiner Verbindlichkeit. Für den Gläubiger bedeutet ein vereinbartes Abgeld eine höhere Verzinsung (Rendite) seiner Geldanlage gegenüber der Normalverzinsung (Nominalzins). Bei der Errechnung des effektiven Jahreszinses ist das Abgeld laufzeitanteilig auf die Zinsen zu verrechnen. Bei Privatpersonen sind Kreditinstitute verpflichtet, bei Vereinbarung eines Abgeldes den "anfänglichen effektiven Jahreszinssatz" im Kredit- oder Darlehensvertrag anzugeben. Siehe Disagio
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