Notarkosten - Was bedeutet das?
Zu den Anschaffungsnebenkosten zählen Notarkosten, welche in Verbindung mit den Notarkosten ">Anschaffungskosten abgeschrieben werden können. Notarkosten fallen immer beim Kauf einer Immobilie an. Bei einer Hypothekeneintragung entstehen Notarkosten, welche den Notarkosten ">Finanzierungskosten zugerechnet werden. Notarkosten ">Finanzierungskosten können direkt als Notarkosten ">Betriebskosten bei einer Geschäftsimmobilie beziehungsweise als Werbungskosten bei einer Privatimmobilie geltend gemacht werden. Berücksichtigt werden aber muss, dass nur jene Notarkosten absetzbar wurden, welche im kausalen Zusammenhang mit der Einkunft Erzielung stehen. Bei einem Immobilienerwerb zum Zwecke der Vermietung wäre diese Voraussetzung erfüllt.
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