Grundstücksverkäufe - Was bedeutet das?
Bei einem privaten Grundstücksverkauf ist die Spekulationsfrist zu berücksichtigen. Der erzielte Veräußerungsgewinn (Spekulationsgewinn) erfolgt bei Veräußerung einer Immobilie bis zu 10 Jahre nach dem Erwerb. Wird die Immobilie beispielsweise nach 9 Jahren wiederverkauft, ist der gesamte Gewinn zu versteuern. Bankspesen, Maklercourtage und Kreditzinsen wurden in diesem Fall Werbungskosten und reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn. Die Immobilie muss nicht versteuert werden, sobald der Eigentümer bei der Veräußerung sowie bis zu 2 Jahre zuvor selbst benutzt hat. Keine Mindestpflicht gilt, falls der Eigentümer ab Kauf beziehungsweise Fertigstellung des Neubaus diese selbst bewohnt hat. Im Betriebsvermögen gehaltene Grundstücke (Immobilien) zählen die Gewinne zum steuerpflichtigen Unternehmergewinn dazu. Der Verkaufswert darf den Unternehmensgewinn mindern oder erhöhen. Wie Grundstücksentnahmen aus dem Betriebsvermögen zu behandeln wurden, regelt das BMF-Schreiben vom 07.02.2007.In aller Regel werden Immobilien mit Gewinn verkauft, entsprechend sollen sie nicht im Betriebsvermögen gehalten werden. Eine Verpachtung zumeist wäre eine sinnvollere Lösung.
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