ÖBVI - Was bedeutet das?
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur. Der ÖbVI ist ein Organ des öffentlichen Vermessungswesens. Er ist auf Grund der Gesetze dazu befugt, an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mitzuwirken und ist neben den Behörden berechtigt Katastervermessungen auszuführen und Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, mit öffentlichem Glauben zu beurkunden. (z.B. Grenzermittlungen, Grundstücksteilungen, Lagepläne, Sachverständiger bei Nachbarstreitigkeiten usw.)
A - Wie AGB bis Auslandsimmobilie
B - Wie Baubeschreibung bis Buchhypothek
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I - Wie Immobilien bis Investitionsstau
J - Wie Jahresabrechnung bis Jahresrohmiete
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L - Wie Lage bis Löschungsvormerkung
M - Wie Mahnverfahren bis Miteigentumsanteil
N - Wie Nachweismakler bis Nutzfläche
P - Wie Pacht bis Pacht
R - Wie Reihenhaus bis Rücktrittsklausel
S - Wie Sachmangel bis Staffelmiete
T - Wie Teileigentum bis Tilgungsstreckung
U - Wie Unbedenklichkeitsbescheinigung bis Untermieter
V - Wie Verbilligte Vermietung bis Vorschriften des WEG
W - Wie Werbungskosten / Vermieter bis Wohnungsbauprämie
Z - Wie Zinsen bis Zwangsvollstreckung
Ö - Wie ÖBVI bis ÖBVI

Ihr Ansprechpartner:
HNG Verwaltungs AG
Christian Dannat
Tel +49 (0) 172 40 26 343
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