Immobilien - Was bedeutet das?
Im Falle, dass mit Immobilien Einkünfte aus Vermietung beziehungsweise Verbachtung erzielt werden, sind unter bestimmten Notwendigkeiten Steuervorteile zu erwarten. Grundvoraussetzung für eine beträchtliche Steuerersparnis ist auf jeden Fall die Immobilienvermietung zu beruflichen Zwecken. Hierbei werden in Zukunft zwar aller Wahrscheinlichkeit nach steuerpflichtige Einkünfte erhält, in der Anfangsphase werden jedoch die Verluste durch die Aufwendungen für alle notwendigen Um- und Ausbauarbeiten deutlich überwiegen. Achtung! Immobilien unterliegen in Deutschland einer sogenannten Spekulationsfrist. Diese beträgt derzeit 10 Jahre und ist besonders beim geplanten Verkauf zu bedenken. Die Kosten für Instandsetzungs- und Renovierungsarbeiten erkennt der Staat gegen Ende der Vermietungsmaßnahmen oftmals nicht mehr als Werbungskosten an. Deshalb ist es ratsam, kurz vor dem Verkauf der betreffenden Immobilie keine derartigen Arbeiten mehr durchzuführen. Auch bei sogenannten Luxusobjekten könnte es durchaus Probleme geben. Falls nämlich im Rahmen der nächsten 30 Jahre keinerlei Überschuss erzielt werden kann, bleibt der Werbekostenabzug in den meisten Fällen versagt. Wird eine Immobilie mit dem Ziel der Vermietung errichtet und vor deren Fertigstellung ergeben sich derart große Mängel, dass der Käufer vom Vertrag zurücktritt, darf er alle Kosten, die im in Verbindunghang mit dem Rücktritt entstanden wurden, als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Auch das Ansetzen von Abbruchkosten als Werbungskosten ist in bestimmten Fällen ausführbar, ebenso das Erlassen der Grundsteuer in strukturell schwierigen Lagen. Wird nach Fertigstellung einer Immobilie diese an umsatzsteuerpflichtige Personen vermietet, so könnte die in den Errichtungskosten und sonstigen für den Bau notwendig gewordenen Aufwendungen enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden.
A - Wie AGB bis Auslandsimmobilie
B - Wie Baubeschreibung bis Buchhypothek
- Baubeschreibung
- Baudenkmäler
- Baugebiete
- Baugrenze
- Bauherr
- Bauherrenmodell
- Baukindergeld
- Baukostenverlust
- Baukostenzuschuss
- Baulinie
- Baumangel
- Baurecht
- Bausparbeiträge
- Bauspardarlehen
- Bausparen
- Bausparförderung
- Bauwich
- Beirat
- Beleihungswert
- Beschluss
- Beschlussfähigkeit
- Beschlusssammlung
- Bestandsverzeichnis
- Betriebskosten
- Buchhypothek
C - Wie Courtage bis Courtage
D - Wie DIN bis Disagio
E - Wie Eigenbedarf bis Ertragswertverfahren
F - Wie FORWARDDARLEHEN bis Förderzeitraum
G - Wie Garage bis Grundstückumsätze
- Garage
- Gebäudeversicherung
- Geldbeschaffungskosten
- Gemeinschaftseigentum
- Gemischt genutztes Grundstück
- Generalunternehmer
- Genossenschaft
- Gesamthypothek
- Gewerbegebiet
- Glasversicherung
- Grund und Boden
- Grundakte
- Grundbuch
- Grundbuchamt
- Grundbuchblatt
- Grunderwerbsteuer
- Grundpfandrecht
- Grundsteuer
- Grundstück
- Grundstücksnebenkosten
- Grundstücksverkäufe
- Grundstücksvermietung
- Grundstückumsätze
H - Wie Hausgeld bis Hypothek
I - Wie Immobilien bis Investitionsstau
J - Wie Jahresabrechnung bis Jahresrohmiete
K - Wie KfW-Darlehen bis Kündigung
L - Wie Lage bis Löschungsvormerkung
M - Wie Mahnverfahren bis Miteigentumsanteil
N - Wie Nachweismakler bis Nutzfläche
P - Wie Pacht bis Pacht
R - Wie Reihenhaus bis Rücktrittsklausel
S - Wie Sachmangel bis Staffelmiete
T - Wie Teileigentum bis Tilgungsstreckung
U - Wie Unbedenklichkeitsbescheinigung bis Untermieter
V - Wie Verbilligte Vermietung bis Vorschriften des WEG
W - Wie Werbungskosten / Vermieter bis Wohnungsbauprämie
Z - Wie Zinsen bis Zwangsvollstreckung
Ö - Wie ÖBVI bis ÖBVI

Ihr Ansprechpartner:
HNG Verwaltungs AG
Christian Dannat
Tel +49 (0) 172 40 26 343
als Erster erhalten.
Kostenfrei und unverbindlich.
Newsletter anmelden