Eigentümergemeinschaft - Was bedeutet das?
Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird der Besitzer Teil der Eigentümergemeinschaft des gesamten Wohnkomplexes. Hierbei ist es unerheblich, ob die erworbene Eigentumswohnung selbst genutzt oder vermietet wird. Als Mitglied der Eigentümergemeinschaft ergeben sich für den Wohnungseigentümer Rechte und Pflichten, die durch das Wohneigentumsgesetz geregelt werden.
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