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Was versteht man unter Renovierung?

Alle Instandsetzungsmaßnahmen, die dazu geeignet sind, Schäden zu beseitigen, die durch Abnutzung bei gewöhnlichem Gebrauch entstanden sind, werden als Renovierung bezeichnet. Im Mietrecht muss unterschieden werden zwischen „Schönheitsreparaturen“ und „Instandsetzungsarbeiten“.

Was versteht man unter Renovierung?

Alle Instandsetzungsmaßnahmen, die dazu geeignet sind, Schäden zu beseitigen, die durch Abnutzung bei gewöhnlichem Gebrauch entstanden sind, werden als Renovierung bezeichnet. Im Mietrecht muss unterschieden werden zwischen „Schönheitsreparaturen“ und „Instandsetzungsarbeiten“. Grund für die Unterscheidung ist ein höchstrichterliches Urteil, nachdem Standardklauseln in Mietvertragsvordrucken nicht zulässig sind, die Instandsetzungsarbeiten auf Mieter abwälzen. Im Wesentlichen sind diese Instandsetzungsarbeiten Angelegenheit der Eigentümer.

Zu den Schönheitsreparaturen, die ein Mieter durchzuführen, hat gelten nur die Beseitigungen von Abnutzungen, die durch das Bewohnen entstanden sind, also beispielsweise Tapezieren, Anstreichen von Wänden und Türen und so weiter. Diese Maßnahmen sind im Regelfall nach bestimmten Zeiträumen fällig, beispielsweise alle drei Jahre bei Küche oder Bad oder alle fünf Jahre bei Wohn- und Schlafräumen, aber nur, wenn sie explizit im Mietvertrag aufgeführt sind. Ist dies nicht der Fall, ist nicht der Mieter für die Renovierung verantwortlich, sondern der Eigentümer. Die Maßnahmen gelten unabhängig vom Zustand bei Einzug in die Wohnung.

Was versteht man unter Renovierung?
Februar 2020

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