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Was versteht man unter Mietpool

Schließen sich Eigentümer von vermieteten Eigentumswohnungen zu einer Mieteinnahmegemeinschaft...

Was versteht man unter Mietpool

Schließen sich Eigentümer von vermieteten Eigentumswohnungen zu einer Mieteinnahmegemeinschaft (GBR) zusammen, wird dies als Mietpool bezeichnet. Ziel einer solchen Gemeinschaft ist es vor allem, das Leerstandsrisiko auf die gesamte Eigentümergemeinschaft zu verteilen. Zu diesem Zweck fließen alle Bruttomieteinahmen auf das Konto des Mietpools und werden von dort nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel, der sich normalerweise an den Wohnflächen orientiert, an die Wohnungseigentümer weitergeleitet. Der Beitritt zu einem solchen Mietpool wird durchaus bei größeren Wohnungsobjekten entweder von der finanzierenden Bank oder direkt vom Vertrieb der Bauträger eingefordert. Mit Beitritt zu einer solchen Mietpool-Gesellschaft wird im Regelfall einem Mietverwaltungsvertrag zugestimmt, den eine dritte Partei, beispielsweise der Verkäufer im Vorfeld geschlossen hat.

Dem Vorteil eines Mietpools, einen möglichen Leerstand durch vereinbarte Zahlungen auszugleichen, steht der Nachteil gegenüber, dass die erzielten Mieten häufig geringer sind, als eine lukrative Eigenvermietung zu einer objektiven Miete erbringen würde. Gleichzeitig ist dem Immobilieninhaber die freie Vermietung über sein Objekt genommen. Weist der Mietpool eine Unterdeckung auf, besteht eine Nachschusspflicht der einzelnen Gesellschafter des Mietpools.

Ein sinnvoll eingerichteter Mietpool befreit den Kapitalanleger von der Sorge des Mietausfalls und den s.g. Mietnomaden.

Was versteht man unter Mietpool
12. Juni 2013
ImmoDOC

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