Zwangsvollstreckung - Was bedeutet das?
Die Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung eines privatrechtlichen Anspruchs durch staatlich Institutionen. Sie wird nur auf Antrag des oder der Gläubiger(s) durchgeführt. Durchsetzung eines privatrechtlichen Anspruchs durch staatlich Institutionen. Die Zwangsvollstreckung wird nur auf Antrag des oder der Gläubiger(s) durchgeführt. Voraussetzung ist ein Vollstreckbarer Titel, z. B. ein Beschluss oder Gerichtsurteil.
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