Vorkaufsrecht - Was bedeutet das?
Das Vorkaufsrecht für ein Grundstück oder eine Immobilie sichert dem Vorkaufsberechtigten das Recht, im Falle eines Verkaufes der Liegenschaft durch den Eigentümer, vom Eigentümer die Übereignung der Liegenschaft zu den im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen zu fordern. (§§ 504 ff., BGB. Das Vorkaufsrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Ausnahme: Gesetzliches Vorkaufsrecht der Gemeinden.
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