Sondernutzungsrecht - Was bedeutet das?
Das Recht eines einzelnen Wohneigentümers auf die alleinige und ausschließliche Nutzung bestimmter Räume oder Flächen, die eigentlich der Gemeinschaft gehören. Sondernutzungsrechte sind weit verbreitet und werden häufig für die alleinige Nutzung an einer Gartenteilfläche, an einer Terrasse im Erdgeschoß oder einem Kfz-Stellplatz vor dem Haus durch Vereinbarung der Wohneinheitseigentümer eingeräumt. Sondernutzungsrechte sind in der Teilungserklärung geregelt. Kann auf Grund der baulichen Gegebenheiten für einzelne Teile des Gebäudes oder Flächen keine Abgeschlossenheit erfolgen, kann Sondereigentum begründet werden. Das ist häufig bei der Gartennutzung der Fall. Durch das Sondernutzungsrecht hat der Berechtigte das alleinige Recht, den Garten zu nutzen.
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