Mieterkaution - Was bedeutet das?
Behält der Vermieter die Mieterkaution ein, so anfallen ihm damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Reparaturkosten, zu deren Bezahlung die Kaution verwendet wird, wurden Werbungskosten. Diese können von aus Vermietung und Verpachtung stammenden Einnahmen steuermindernd abgezogen werden.
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