FORWARDDARLEHEN - Was bedeutet das?
Was ist das überhaupt? Das Forwarddarlehen ist ein Kredit, den man erst zu einem späteren Zeitpunkt benötigt, z. B. für eine Anschlussfinanzierung. Der Zinssatz wird zum Zeitpunkt des Darlehenbeginns fest vereinbart, die Auszahlung findet jedoch erst nach einer bestimmen Vorlaufzeit statt. So können Kreditnehmer von günstigen Zinsen profitieren auch wenn Sie erst in ein paar Jahren einen Anschlusskredit benötigen. Man sichert sich also die Zinsen auf Vorrat, bezahlt hierfür dann einen sogenannten Forwardaufschlag. Dies ist ein Aufschlag auf den aktuellen Zinssatz. Dr. Klein & Co. hat diese Produktvariante vor 17 Jahren für Kommunen und gemeinnützige Baugenossenschaften und Wohnungsgesellschaften entwickelt. Ziel war es, die Sorge vor unkalkulierbar steigenden Baukosten zu nehmen. Inzwischen werden Forwarddarlehen hauptsächlich für Immobilienfinanzierungen vergeben. Das Gabler Wirtschaftslexikon beschreibt das Darlehen folgendermaßen: Ein Forward-Darlehen kommt infrage, wenn ein Darlehensnehmer mit steigenden Zinsen rechnet und sich die günstigen Zinsen sichern möchte. Denn mit einem Forward-Darlehen hat der Darlehensnehmer eine Zinszusage für eine spätere Finanzierung bzw. Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung. Ob die Zinsvereinbarung tatsächlich vorteilhaft ist, kann erst nachträglich beurteilt werden, wenn feststeht, wie die Marktzinsen sich entwickelt haben. Auch wenn die Zinsen sinken sollten, ist der Darlehensnehmer an den Vertrag gebunden. Für eine Kündigung gelten die gesetzlichen Fristen für Darlehensverträge (§ 489 BGB). Bei Nichtabnahme des Darlehens wird i.d.R. eine Entschädigung fällig (ähnlich wie Vorfälligkeitsentschädigung). Kreditinstitute bieten Forward-Darlehen i.Allg. mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren an, der Kostenaufschlag für die vorzeitige Zinszusage beläuft sich auf rund 0,01 bis 0,03 Prozent je Monat Vorlaufzeit auf den heutigen Zinssatz.
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