Eigenbedarf - Was bedeutet das?
Besteht ein berechtigtes Interesse und ein Bedarf, kann man als Vermieter Eigenbedarf an einer vermieteten Wohneinheit geltend machen. Wenn er die Wohneinheit für sich oder seine Familienangehörigen benötigt, liegt in der Regel so ein Fall vor. Wenn der Verkäufer einer Immobilie dem Mieter kündigt, weil der Kaufinteressent diese nur dann kauft, wenn die Wohnung leer ist, liegt kein Fall von Eigenbedarf vor. Der Vermieter macht sich dem gekündigten Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig für den Fall, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht wurde.
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