Disagio - Was bedeutet das?
Disagio, Abgeld, Diskont. Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabe- und dem Rückzahlungspreis von Verbindlichkeiten. Die Festsetzung eines Abgeldes findet in der Kreditwirtschaft Anwendung bei Festzinsvereinbarungen in Darlehensverträgen. Ein Disagio bedeutet für den Schuldner (Darlehensnehmer, Emittenten) eine Verteuerung der Verzinsung seiner Verbindlichkeit. Für den Gläubiger bedeutet ein vereinbartes Disagio eine Verbesserung der Verzinsung (Rendite) seiner Ausleihe gegenüber der Normalverzinsung (Nominalzins). Bei der Ermittlung des effektiven Jahreszinses ist das Disagio laufzeitanteilig auf die Zinsen zu verrechnen. Bei Privatpersonen sind Kreditinstitute verpflichtet, bei Vereinbarung eines Disagios den "anfänglichen effektiven Jahreszinssatz" im Kredit- oder Darlehensvertrag anzugeben. Siehe Abgeld
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