Betriebskosten - Was bedeutet das?
Kosten neben der Kaltmiete, die der Vermieter auf den Mieter umlegt. Beim preisfreien Wohnraum und bei Gewerberäumen wird dies im Mietvertrag geregelt. Rechtsgrundlage ist die II. Berechnungsverordnung. Danach zählen zu den umlagefähigen Betriebskosten Ausgaben für: Grundsteuer, Wasserversorgung, Entwässerung, Heizung und warmes Wasser, Aufzug, Straßenreinigung und Müllentsorgung, Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Außen-, Treppen- und Flurbeleuchtung, Schornsteinreinigung, bestimmte Versicherung (Wohngebäude-, Haftpflichtversicherung für Grundbesitzer usw.), Gemeinschaftsantennenanlage, Waschmaschine des Vermieters, Hausmeister, sonstige Betriebskosten (z.B. für Gemeinschaftseinrichtungen wie z. B. ein Schwimmbad oder eine Sauna). Während manche Kosten wie Wasser, Gas, Strom oder Heizung verbrauchsabhängig berechnet werden, müssen andere auf Grundlage eines bestimmten Berechnungsschlüssels auf den Mieter umgelegt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Gebühren für Straßenreinigung und die Müllabfuhr.
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