Baukostenzuschuss - Was bedeutet das?
Leistungen für Neu- oder Umbauarbeiten des Mieters an den Bauherren oder des Vermieters an den Mieter für Um- oder Ausbauarbeiten. Baukostenzuschüsse wurden sowohl durch private Geber wie etwa Mieter und Flughafengesellschaften oder aus öffentlichen Mitteln, wie zum Beispiel aus einem Lärm- und Umweltschutzprogramm ausführbar. Steuerrechtlich gesehen führen Zuschüsse zu Baukosten zu einer Verringerung der Herstellkosten des betreffenden Bauwerkes und damit zu einer Reduzierung des Abschreibungs-Betrages und aber zu Einkünften aus Vermietung/Verpachtung. Der Staat unterscheidet dabei zwischen Zuschüssen von Mietern und Nichtmietern. Zuschüsse, welche von Nichtmietern für Eigenproduktionsmaßnahmen geleistet werden, mindern immer die Herstellungskosten und dadurch die Abschreibungsbemessungsgrundlage. Im Falle, dass das Bauwerk zum Betriebsvermögen gehört, darf der Zuschuss ersatzweise als Einnahme aus Vermietung/Verpachtung angesetzt werden. Zuschüsse zu Maßnahmen, die zur Erhaltung von Gebäuden notwendig wurden, zählen immer als Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung. Dagegen können Zuschuss-Zahlungen von Mietern in Form von verlorenen Zuschüssen und als Mietvorauszahlungen geleistet werden. Mietvorauszahlungen sind als Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung immer im Jahr des Zuflusses anzugeben. Verlorene Mieterzuschüsse sind wie eine Mietvorauszahlung zu behandeln.
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