Baukindergeld - Was bedeutet das?
Für erworbene beziehungsweise selbst hergestellte Eigenheime beziehungsweise Wohnungen, für die der Eigentümer einen Anspruch auf Zahlung einer Eigenheimzulage besitzt, erhält dieser auf Antrag ein Baukindergeld in Höhe von 767 Euro pro Kind. Bedingung dafür ist, dass für ein Kind auch ein Anspruch auf Kindergeld oder bzw. einen Kinderfreibetrag besteht. Des Weiteren wird nur für die Kinder ein Baukindergeld gewährt, welche während des Förderzeitraums im Haushalt des Steuerpflichtigen gelegt haben, der Anspruch auf eine Förderung hat. Dabei ist es ausreichend, sobald mindestens für einen Monat der Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise bzw. Kinderfreibetrag bestanden halt. Das Baukindergeld ist immer an die Eigenheimzulage gekoppelt und wird immer mit dieser gemeinsam gewährt. Sollte etwa aufgrund eines zu hohen Einkommens die Eigenheimzulage wegfallen, so wird ab diesem Zeitpunkt auch kein Baukindergeld mehr gewährt. Falls beide Eltern gleichzeitig Eigentümer wurden und beide die Grundlagen erfüllen, erhält jeder Elternteil die Hälfte des gezahlten Betrages.
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