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Die Eigentümergemeinschaft

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird der Besitzer Teil der Eigentümergemeinschaft des gesamten Wohnkomplexes. Hierbei ist es unerheblich, ob die erworbene Eigentumswohnung selbst genutzt oder vermietet wird. Als Mitglied der Eigentümergemeinschaft ergeben sich für den Wohnungseigentümer Rechte und Pflichten, die durch das Wohneigentumsgesetz geregelt werden.

Die Eigentümergemeinschaft

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung wird der Besitzer Teil der Eigentümergemeinschaft des gesamten Wohnkomplexes. Hierbei ist es unerheblich, ob die erworbene Eigentumswohnung selbst genutzt oder vermietet wird. Als Mitglied der Eigentümergemeinschaft ergeben sich für den Wohnungseigentümer Rechte und Pflichten, die durch das Wohneigentumsgesetz geregelt werden.

Wichtigste Grundlage für das Miteinander der Eigentümergemeinschaft sind Teilungserklärung beziehungsweise Gemeinschaftsordnung und die Hausordnung. Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung weisen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum der Eigentümergemeinschaft aus. Gleichzeitig sind dort Sondernutzungsrechte verankert. Zum Gemeinschaftseigentum gehören neben wesentlichen Bestandteilen des Hauses, also beispielsweise Dach, Versorgungsleitungen oder Fassade, auch Grundstück und Grünflächen. Die Hausordnung regelt das tägliche Miteinander, also beispielsweise die Reinigung des Treppenhauses.

Wichtige Entscheidungsbefugnis der Eigentümergemeinschaft ist die Aufteilung der anfallenden Kosten und zu bildenden Rücklagen. Die Betriebs- und Verwaltungskosten werden in der Sitzung der Eigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit nach einem festzulegenden Schlüssel verteilt. Dies gilt ebenso für die Rücklagen, beispielsweise für Reparaturen. Für die Reparaturen am Sondereigentum ist der Wohnungsinhaber allein verantwortlich. Reparaturen des Gemeineigentums werden unter anderem aus den Rücklagen bestritten. Modernisierungen werden auch durch die Eigentümergemeinschaft mit qualifizierter Mehrheit beschlossen. Die Kosten haben aber nur die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft zu tragen, die von den Modernisierungsmaßnahmen profitieren.

Alle Beschlüsse der Eigentümerversammlung sind zu protokollieren und zu verwahren. So haben auch künftige Käufer die Möglichkeit, vorab die Beschlusslage der Eigentümerversammlung einzusehen.

Eine starke, interessierte Eigentümergemeinschaft ist für eine langfristig erfolgreiche Kapitalanlage die halbe Miete.

Die Eigentümergemeinschaft
Februar 2020
ImmoDOC

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