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Das Bauspardarlehen - Die klassische Art der Baufinanzi...

Zur Finanzierung eines wohnwirtschaftlichen Vorhabens ist die Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens...

Das Bauspardarlehen - Die klassische Art der Baufinanzierung

Zur Finanzierung eines wohnwirtschaftlichen Vorhabens ist die Inanspruchnahme eines Bauspardarlehens die klassische Option. Durch den Abschluss eines Bausparvertrages bei einer frei wählbaren Bausparkasse erfolgt die kontinuierliche Ansparung des Bausparguthabens bis zur Zuteilungsreife. Im Anschluss daran sieht das Bausparprinzip das Recht vor, ein zinsgünstiges Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen. Bereits beim Abschluss des Bausparvertrages werden die Konditionen für das verfügbare Bauspardarlehen festgelegt. Die Bausparkassen bieten hier verschiedene Modelle an, bei denen sich die Haben- und Sollzinssätze deutlich unterscheiden. Wird der Bausparvertrag mit dem Hauptziel der Darlehensinanspruchnahme abgeschlossen, wird der Zinssatz während der Ansparphase nach unten angepasst um ein zinsgünstiges Bauspardarlehen zu erhalten.

Ein Bauspardarlehen kann und darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. Wird das Darlehen der Bausparkasse mit dem Erreichen der Zuteilungsreife und dem Ablauf der Sperrfrist nicht in Anspruch genommen, erhält der Anleger das Bausparguthaben zuzüglich der festgelegten Verzinsung. Abhängig vom gewählten Bausparmodell kann hier durch die Bausparkasse eine zusätzliche Bonusverzinsung festgelegt sein. Bei einem rein auf die Geldanlage ausgelegten Bausparvertrag ist bereits die Grundverzinsung während der Ansparphase deutlich höher, als bei einem auf die Finanzierung bezogenen Vertrag.

Die Baufinanzierung über einen Bausparvertrag bietet für Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine staatliche Förderung zu erhalten. Unter Beachtung der gültigen Einkommensgrenzen können Arbeitnehmer ihre vermögenswirksamen Leistungen (VL) in einen Bausparvertrag fließen lassen und zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Die Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage liegt bei 9 % der in den Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen. Maximal kann hier ein jährlicher Förderbetrag von 470 € für Alleinstehende geltend gemacht werden. Die staatliche Förderung des Bausparens ist nur dann gegeben, wenn die Mindestvertragslaufzeit von sieben Jahren erfüllt wird. Wird der Bausparvertrag vorzeitig aufgelöst, entfällt der Anspruch auf die Förderung.

Nicht nur für Arbeitnehmer ist die Geldanlage in einem Bausparvertrag und die Inanspruchnahme des so verfügbaren Bauspardarlehens eine Möglichkeit zur Bau- und Immobilienfinanzierung. Zugleich ist die Geldanlage in einem Bausparvertrag und mit dem Ziel der Bau- oder Immobilienfinanzierung für Selbstständige und für Freiberufler eine gute Alternative. Diese Personen- und Berufsgruppen sind bei der Vergabe von Bau- und Immobiliendarlehen häufig benachteiligt und können über ein Bauspardarlehen ihre Baufinanzierung anstreben. Eine staatliche Förderung kann von Selbstständigen und Freiberuflern nicht erhalten werden.

Die Rückzahlung des Bauspardarlehens erfolgt in monatlichen oder vierteljährlichen Raten. Diese berechnen sich aus der zu erbringenden Rückzahlungsleistung und den anfallenden Zinsen. Bauspardarlehen weisen eine vergleichsweise niedrige Tilgungsleistung auf und sind so mit einer längeren Laufzeit verbunden. Wer eine kombinierte Finanzierung anstrebt, ist mit der Besicherung durch die Bausparkasse gut beraten. Die Bausparkassen akzeptieren eine nachrangige Eintragung im Grundbuch, so dass hier eine Kombination von mehreren Darlehensarten und mehreren Kreditgebern möglich ist.

In Deutschland sind viele Eigenheime mit einem Bausparvertrag erfolgreich finanziert worden. Für die Kapitalanlage, also eine gekaufte Eigentumswohnung, die vermietet wird, wird in der Regel das Annuitätendarlehen, also das klassische Bankdarlehen verwendet. Allerdings kann ein bestehender Bausparvertrag so manches Mal sehr gut in ein Annuitätendarlehen strategisch inkludiert werden.

Das Bauspardarlehen - Die klassische Art der Baufinanzierung
28. Mai 2013
Stefan Schreiber

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